Maßnahmen zur Minderung von Störeinflüssen auf die verschiedenen Systeme sind bei Gebäuden und Windenergieanlagen bei den verschiedenen technischen Systemen unterschiedlich zu bewerten. Nachstehend ist eine Übersicht für die verschiedenen Systeme gegeben:
Sekundärradarsysteme zur zivilen und militärischen Flugsicherung:
Hier erfolgt bei Reichweiten von ca. 110 km die Darstellung durch Messung von Richtung und Distanz eines reflektierenden bewegten Objektes. Die Höheninformation wird von Transpondergerät in LFZ zusätzlich übermittelt.
Gebäude wirken sich in diesem Zusammenhang bei ungünstig orientierten, stark reflektierenden Fassade Windenergieanlagen in diesem Zusammenhang in der Regel störwirksam aus. Dieser Sachverhalt betrifft üblicherweise die zivile Flugsicherung, für die das Sekundärradar weltweit eine sehr große Bedeutung hat.
Windenergieanlagen wirken sich in diesen Zusammenhang in der Regel nicht störwirksam aus, ausgenommen bei Luftfahrzeugbewegungen in niedrigen Höhen in der Umgebung eines Flugplatzes, wenn die Radarerfassung durch einen Windpark hindurch erfolgt. In dem Fall sind geringe Positionsfehler nicht ausgeschlossen. Diese Problematik wurde in Deutschland bisher nicht beobachtet. Hier liegen keine Messungen in ausreichender Anzahl vor.
Diese technische Problematik kann daher im Zusammenhang mit Windenergieanlagen zurzeit in Deutschland als vernachlässigbar und nicht praxisrelevant bewertet werden.
3 – D – Radarsysteme zur Luftraumüberwachung:
Hier erfolgt bei Reichweiten von bis über 400km die Darstellung durch Messung von Richtung, Distanz und Höhe eines reflektierenden bewegten Objektes.
Windenergieanlagen wirken sich durch ihren statischen Anteil –Gondel und Standsäule- in der Regel störwirksam aus, da Windenergieanlagen die elektromagnetische Ausbreitung behindern. Hinter den WEA ist eine Minderung der elektromagnetischen Feldstärke gegeben; sie wirken als Strahlungsfeldhindernisse auch in großen Distanzen durch ihre großen Bauhöhen. Die Sicherheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen wird durch diesen Effekt deutlich reduziert.
Bei sehr großen Distanzen zu 3 – D – Radarsystemen über ca. 15 bis 20 km hinaus sind die Einflüsse bei einzelnen WEA derart gering, dass eine Messung dieser Erscheinungen nicht mehr möglich ist. Ausgenommen sind in bestimmten Richtungen starke WEA-Verdichtungen mit messtechnisch bis in Distanzen von ca. 45 km feststellbaren Einflüssen, die sich auch durch die Zusammenwirkung mehrerer Windparks, die hintereinander stehen ergeben können.
Hier liegen durch umfassende Datenaufzeichnungen von mehreren tausend einzelnen Flugbewegungen –auch als Random- Traffic-Aufzeichnung bezeichnet– sehr gute Nachweise in ausreichender Anzahl vor, um eine genaue technische Prognose für ein WEA-Projekt zu ermöglichen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass diese Messungen von einem bestimmten Radarempfängerstandort aus durchgeführt werden müssen, und daher auch nur für diesen Standort zulässig bzw. gültig sind.
3 – D – Radarsysteme für meteorologische Messungen/Wetterradare:
Hier erfolgt bei Reichweiten von bis über 100km durch die Messung von Richtung; Distanz, Höhe und Reflektivität eines reflektierenden bewegten Objektes im einem Raumvolumenelement erfolgt die Auswertung der gemessenen Sachverhalte, z.B. die Regenintensität.
Windenergieanlagen wirken sich hier durch ihren statischen Anteil –Gondel und Standsäule- in einzelnen Fällen bei geringen Distanzen störwirksam aus, da Windenergieanlagen die elektromagnetische Ausbreitung behindern.
Zusätzlich wirken Windenergieanlagen in diesen Zusammenhang als bewegliche Objekte, die die zu messenden beweglichen Partikel im Luftraum wie z.B. Wassertropfen an ihrem Standort sowie der nahen Umgebung im Höhenbereich der Windenergieanlage überblenden, da Windenergieanlagen eine deutliche stärkere Reflexion als Wassertropfen haben.
Windprofiler - Radarsysteme:
Hier erfolgt stets eine Messung in vertikaler Richtung nach oben. Von 500 m bis in 16 km Höhe werden die Windgeschwindigkeiten in hoher zeitliche Abfolge gemessen. Diese extrem empfindlichen Radarsysteme benötigen keinen Niederschlag. Zur Reflexion des Messsignals sind Inhomogenitäten der Atmosphäre ausreichend, über die Laufzeit erfolgt die Bestimmung der Distanz bzw. der Höhe.
Windenergieanlagen wirken in diesen Zusammenhang durch die Rotorblätter als bewegliche Objekte, da diese hochempfindlichen Windprofiler-Radare trotz guter seitlicher Abschirmung und sehr guter Nebenkeulenunterdrückung die WEA trotzdem erfassen können. Eine WEA in z.B. 5 km Distanz kann somit das Messergebnis in 5 km Höhe beeinflussen.
Funkfeuer – Navigationssysteme:
Hier erfolgt bei Reichweiten von bis zu ca. 120 km durch die Messung von Richtung und Distanz des vom Funkfeuer abgestrahlten Signals seitens eines Bordgerätes im LFZ die Lagebestimmung des Luftfahrzeuges. Im Unterschied zu den Radarortungssystemen erfolgt hier die Datenauswertung bzw. Messungen nicht an Boden, sondern durch das System im LFZ während des Fluges.
Es gibt heute eine sehr große Anzahl von Messergebnissen, da diese Systeme regelmäßig auf die Richtungsgenauigkeit und die Nutzbarkeit des Signals gemäß internationaler Vorschriften überprüft werden.
Diese Messergebnisse ermöglichen jedoch keine separate Zuordnung und Lokalisierung der Ursache von Störeinflüssen. Zudem werden die Messungen in der Regel nicht unter stets gleichen Bedingungen durchgeführt. Daher ist aufgrund der bisher verfügbaren Ergebnisse nur eine qualitative Pauschalaussage zur Performance des VOR-/DVOR-Standortes selbst möglich. Eine Ableitung des einzelnen Beitrages einzelner Störquellen wie Windenergieanlagen ist bisher aufgrund der vorgenannten Einschränkungen nicht möglich.
Es existiert bis heute nur sehr wenige rückführbaren systematischen Messungen durch Mess-Luftfahrzeuge mit den nach ICAO zugelassenen Auswerteeinrichtungen, die einen relevanten Störeinfluss durch Windenergieanlagen unter Berücksichtigung des Betriebszustandes eindeutig belegt.
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