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Gebäude

Einflüsse auf elektromagnetische Ausbreitungsfelder entstehen durch Reflektionen und Streuungen an den Oberflächen einer Objektkontur. Dadurch erfolgt eine Minderung der Feldstärke durch Verschattungen oder durch Umlenkung eine Reflexionen in anderen Richtung, sodass das elektromagnetische Feld indirekt zum Flugzeug gelangt. Es ist daher verständlich, dass die über die Reflexion ermittelte Flugzeugposition fehlerhaft ist. Die nachstehenden Abbildungen zeigen diese Prozesse schematisch.
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Ausbreitung von direktem und bodenreflektiertem Feld

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Beugung bzw. Streuung des Feldes an einem Hindernis

Im Rahmen des behördlichen Genehmigungsverfahrens erfolgt über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eine erste grobe Voreinschätzung der möglichen Einflüsse.  Dabei werden heute sehr oft Sonderauflagen formuliert, die eine Minderung des Reflexionsverhaltens bzw. der Einflüsse durch Bauwerke fordern.
Die Besonderheit dieser Auflagen ist dadurch gekennzeichnet, dass die flugsichernden Behörden insbesondere bei Radaranlage durch die Auswertung von Aufzeichnungen der Flugbewegungen die Möglichkeiten haben, die sachgerechte Erfüllung dieser Auflagen jederzeit und unmittelbar nachprüfen zu können. Daher wird bei der Genehmigung unter Auflagen in der Regel der Hinweis gegeben, dass in Falle der ungenügenden technischen Umsetzung/ Nachbesserungen zu Lasten der Bauherren gefordert werden können.

Lösungswege im Rahmen des behördlichen Genehmigungsverfahrens:
Im Rahmen des behördlichen Genehmigungsverfahrens für ein Bauvorhaben erfolgt in der Regel neben der Beteiligung der Öffentlichkeit gleichzeitig gemäß § 4 (1) BauGB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, kurz TÖB, die die öffentlichen Sachbereiche verwalten. Im Ergebnis führt dieser TÖB-Beteiligung zu einer Stellungnahme, ob eine Betroffenheit vorliegt, und ob zusätzliche Auflagen für das Bauwerk zu erwarten sind. Als Bearbeitungszeit können sich bei komplexen Fragenstellungen durchaus einige Monate ergeben.
Zusätzliche Auflagen im Zusammenhang mit Radaranlagen, insbesondere für hohe Bauwerke können sehr vielfältig, teilweise auch sehr weitreichende Konsequenzen haben.
Ob die technischen Belange von Radaranlagen betroffen sind, welche Auflagen zu erwarten sind und welche Lösungen, abgestimmt auf die Planungen des Bauherrn sich anbieten, kann zeitgleich durch eine technische Untersuchung geklärt und ausgearbeitet werden.
Ein großer Zeit- und Kostenvorteil für den Antragsteller ist durch eine technische Untersuchung bzw. durch ein technisches Gutachten oft dann gegeben, wenn die Behörden zur Erfüllung abgestimmter technischer Auflagen aufgrund der Komplexität der Fragestellung keine geeignete Lösung präsentieren können:
„ ...die Störfreiheit der Baumaßnahme ist sicherzustellen. Nachbesserungen nach Fertigstellung erfolgen zu Lasten des Bauherrn bzw. des Antragstellers…“.
Oft wird eine Lösung zu einen Zeitpunkt der Planung aus formalen Gründen gefordert, in dem die Entwicklung des Bauvorhabens noch nicht den entsprechenden Fortschritt hat.
Empfehlenswert ist in diesen Zusammenhang eine geeignete technische Ausarbeitung, die die Projekterfordernisse des Bauvorhabens, wie

und die technischen Erfordernisse der Flugsicherungseinrichtungen zusammenführt und die Wirksamkeit der Lösungen, insbesondere für die Systemverantwortlichen der u.a. Radarsysteme nachweist.
Oft kann die durch die architektonische Grundplanung gegebene Reflexionsminderung der Fassade zu einem frühen Zeitpunkt herausgearbeitet werden.

Die obigen Fotos von Lagerhallen und Hochbauten zeigen unterschiedliche Lösungen zur Reflexionsminderung:
Links:   Vorgesetzte Gitterblenden als „Low-Budget-Lösung“, um die Radarreflexion in die vorgelagerte Bebauung herunter zu bringen.
Mitte:    Kaskadenblenden als „Low-Budget-Lösung“, um eine gute Strukturierung und Zerstreuung der Reflexion zu erreichen, wenn direkt vor der Fläche keine Maßnahme möglich ist.
Rechts: Fassadenstrukturierung bei Hochbauten. Hier erreicht die geplante Architektur eine sehr gute Zerstreuung der Reflexion.

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